Ambulante Angebote
Ihre Ansprechpartnerin
Antje Voigt
Angebotsleitung Ambulante Hilfen
Osterstraße 1a
31008 Elze
Fon 05068 9333649
Mobil 0151 40639284
antje.voigt@cjd.de
Sekretariat
Melanie Rust-Gerlach
Fon 05068 9333649
melanie.rust-gerlach @cjd.de
Allgemeines
Das CJD Elze, Fachbereich Kinder,- Jugend und Familienhilfe bietet verschiedene Formen der Hilfen zur Erziehung, im Rahmen der §§27 - 41 (mit Ausnahme der MOB gem. §34 SGB VIII) des SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe, an.
Alle Leistungen sind staatliche Hilfen, die in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt (Landkreis Hildesheim und umliegende Landkreise) in aufsuchender Form, also im direkten Wohn- und Lebensumfeld der Kinder, Jugendlichen und Familien durchgeführt werden. Das heißt, dass Eltern bei dem zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung (HzE) stellen müssen.
Die Durchführung aller Hilfen geschieht durch qualifizierte Fachkräfte und kann durch das Jugendamt oder subsidiär durch freie Träger durchgeführt werden.
Gemeinsam versuchen wir mit den uns anvertrauten Personen Lösungen zu erarbeiten und diese nachhaltig umzusetzen.
Unsere Mitarbeiter unterliegen in allen Jugendhilfemaßnahmen der Schweigepflicht.
Für Fragen und Antworten rufen Sie uns gern an.
Das Spektrum unserer Hilfen besteht aus folgenden Hilfsangeboten
(Stand 12.2018)
- Erziehungsbeistandschaft (EB), §30 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), §31 SGB VIII
- Clearing, §27 SGB VIII
- MOB (mobile Betreuung), §34 SGB VIII
- Begleiteter Umgang, §18 SGB VIII
- Familienaktivierungsmanagement (FAM), §27ff SGB VIII
- Familienunterstützende Haushaltshilfe (FuH), §27ff SGB VIII
Erziehungsbeistandschaft
Im Gesetzestext steht: "Der Erziehungsbeistandschaft soll dem Kind oder dem Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur familie seine Verselbstständigung fördern."
Das heißt, ein Kind oder Jugendlicher wird als Einzelperson wahr- und ernstgenommen und gleichzeitig in seiner Verbindung zu seinem familiären oder sozialen Umfeld gesehen und dementsprechend behandelt.
Die Erziehungsbeistandschaft grenzt sich damit klar von sozialpädagogischer Familienhilfe, die den Fokus auf die Eltern und die Gesamtfamilie legt, ab.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die SPFH (§31 SGB VIII) ist ein Regelangebot der Jugendhilfe. Sie schließt die gesamte Familie (Familiensystem) in die Hilfe ein und dient speziell für Familiensituationen, in denen die Erziehung des/der Kinder nicht in ausreichendem Maß gewährleistet ist oder das Wohl des Kindes/der Kinder (akut) gefährdet ist.
Sie wird als sozialraum- und ressourcenorientierte Hilfe gesehen. Wesentliche Merkmale einer SPFH sind:
- Adressat ist die ganze Familie, beziehungsweise das "System" und all ihre Mitglieder.
- Sie findet überwiegend aufsuchend in der Wohnung statt und bezieht sich sowohl auf Erziehungsthemen als auch auf alle anderen Probleme der Familie, bzw. ihre Mitglieder (z.B. Wohnsituation und Finanzen, Tages- und Wochenstruktur, Krankheiten, Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu anderen und weiteren).
Clearing
Ein Clearing gem. §27 SGB VIII ist eine hochfrequente, zeitlich klar begrenzte und kurzfristig verfügbare Maßnahme, die vom Jugendamt in Anspruch genommen werden kann. Im Clearing (Klärung) werden zuvor formulierte Fragestellungen methodisch bearbeitet. Ressourcen und Perspektiven werden mit den Hilfeempfängern herausgearbeitet und dem Jugendamt (schriftlich) vorgelegt, sie dienen als Entscheidungsfindungsinstrument um ggf. weiterführende Hilfen einzuleiten. Das Clearing wird in der Regel im Co.-Team männlich/weiblich durchgeführt und umfasst regulär einen Zeitraum von vier Wochen.
Familienaktivierungsmanagement (FAM)
Das FamilienAktivierungsManagement (FAM) ist eine ambulante Form der Jugend- und Familienhilfe auf der Grundlage der §§27ff SGB VIII.
Es ist ein Angebot für Familien, die sich in einer schweren Krise befinden und vor der Frage stehen, ob ein oder mehrere Kinder oder Jugendliche außerhalb der Familie untergebracht werden müssen. Die Maßnahme ist ebenfalls geeignet für Familien, die einen intensiven, individuellen Unterstützungsbedarf im Alltag haben. Die Hilfeform ist speziell auf den pädagogischen Bedarf der genannten Zielgruppe zugeschnitten und kann zusätzlich nach den Erfordernissen des Einzelfalls modifiziert werden, z.B. könnnen die Häufigkeit und die Intensität der Kontakte sowie der Stundenumfang angepasst werden.
Familienaktivierungsmanagement ist also eine einzelfallbezogene Maßnahme für Kinder und Jugendliche, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden.
Mobile Betreuung (MoB)
Eine MoB ist eine stationäre Jugendhilfemaßnahme, gem. §34 SGB VIII für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr (in Einzelfällen auch andere Altersgruppen). Das Angebot ist aufgrund seiner Struktur und der Sozialraumorientierung, auch für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) geeignet.
Jugendliche werden hierbei in einer eigenen Wohnung von einer festen Bezugsperson betreut und begleitet und sollen durch die MoB verselbstständigt werden, sodass sie perspektivisch allein leben können. Alle MoB-Wohnungen sind standortneutral und können zeitnah in den Sozialräumen installiert werden.
Begleiteter Umgang
Der begleitete Umgang ist ein Angebot nach §18 SGB VIII, das in Betracht kommt, wenn es bei Eltern-Kind-Kontakten, in denen bedingt durch Konflikte auf der Elternebene, eine indirekte oder direkte Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden kann.
Während der vereinbarten Zeit der begleiteten Umgänge kann die Fachkraft ständig anwesend sein und beobachtet direkt oder indirekt die Interaktionen zwischen Eltern und Kind. Auch können nur die Übergaben und/oder die Organisationen der Umgänge durch unsere Fachkräfte begleitet werden. Bei Bedarf stehen im CJD Elze kindgerecht eingerichtete Räume für begleitete Umgänge zur Verfügung.
Team
Das Team der ambulanten Jugendhilfe vertritt einen ganzheitlichen und systemischen Ansatz und ist multiprofessionell aus unterschiedlichen Bereichen der Heil- und Sozialpädagogik, der Sozialpsychologie sowie den Erziehungswissenschaften zusammengesetzt.
Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter verfügen über Jugendhilfe relevante Fort-Aus- und Weiterbildungen und werden in unserem gesamten Leistungsspektrum eingesetzt.