Die 10 häufigsten Fragen an die Musikschule

1. Wieviel kostet der Unterricht?

Die Kosten für den Unterricht richten sich nach der  Art des Unterrichtes und der Gruppengröße.
Einige Instrumente werden fast ausschließlich im Einzelunterricht angeboten.  Für den Unterricht im Anfangsbereich bietet sich häufig Gruppenunterricht an. Je größer die Gruppe ist, desto geringer sind die  Unterrichtsgebühren pro Schüler. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung.

2. Wann kann der Unterricht gekündigt werden?

Die Kündigungsfristen  unserer Musikschule sind halbjährlich mit sechswöchiger Kündigungsfrist jeweils zum 31. März und zum 30. September.
Siehe auch unter Musikschulordnung

3. Muss Probeunterricht bezahlt werden.

Wir bieten Interessenten grundsätzlich einen kostenpflichtigen Schnupperunterricht von vier Wochen an. Während dieser Zeit  kann der Musikschüler ausprobieren ob ihm das Instrument und der Unterricht zusagt, ohne sich gleich fest vertraglich zu binden.

4. Wie oft findet der Unterricht statt?

Der Unterricht findet außerhalb der niedersächsischen Schulferien 1x  wöchentlich. statt.

5. Wie lange dauert der Unterricht?

Wir haben Unterrichtszeiten von 25, 30 und 45 Minuten.  Einzelunterricht wird in der Regel 25 min. unterrichtet. Bei besonderer Begabung und Empfehlung des Lehrers kann der Unterricht auch  auf 45 min. ausgedehnt werden.
Gruppen werden mit  30 oder 45 Minuten unterrichtet. In den Ensemblefächern sind auch Unterrichtszeiten von 60 bzw. 90 Minuten möglich.
Siehe auch unter Gebührenordnung.

6. Ist eine Kündigung bei Lehrerwechsel möglich

Grundsätzlich ist ein Lehrerwechsel kein Kündigungsgrund. Näheres dazu in unserer Musikschulordnung.

7. Wann beginnt der Unterricht?

Der Einzelunterricht  kann sofort beginnen, wenn sich der/die Schüler/in und  der Lehrer auf einen Termin verständigt haben.
Beim Gruppenunterricht nehmen wir den/die  Schüler/in zunächst  in unsere Warteliste auf. Sobald die gewünschte Gruppengröße erreicht ist, werden Sie von uns über Zeitpunkt und Beginn des Unterrichts benachrichtigt.

8. Für welches Alter bietet die Musikschule Unterricht an?

Grundsätzlich bieten wir für jedes Alter den passenden Unterricht an.Beim Instrumentalunterricht bietet sich der Unterrichtsbeginn mit dem Schuleintritt an. Das Erlernen von Schreiben und Lesen geht dann Hand in Hand mit der musikalischen Ausbildung, dem Erkennen und Schreiben der Noten und der Verbesserung der allgemeinen Feinmotorik.
Bei bestimmten Instrumenten, die vom Gewicht oder der Spieltechnik für kleinere Kinder noch nicht sinnvoll sind, empfehlen wir einen Beginn im Alter von 9 Jahren.
In Ausnahmefällen ist aber auch ein früherer Instrumentalunterricht durchaus möglich.
Für die Altersgruppe der Kinder von 3 bis 6 Jahren ist der Unterricht in der Frühförderung die beste Alternative. Diese bieten wir auch dezentral in den Kindergärten an.Schauen Sie hierzu auf unseren Infoflyer Musikalische Frühförderung.
Es ist aber auch möglich schon mit 1 1/2 Jahren in der Eltern-/Kind-Gruppe mit der musikalischen Ausbildung zu beginnen.
Auch für Erwachsene und Senioren haben wir ein vielfältiges Angebot, z.B Wiedereinsteigerkurse für alle die schon in früheren Jahren ein Instrument erlernt haben. Natürlich ist es auch möglich im fortgeschrittenen Alter mit einem Instrument neu zu beginnen.
Gerne beraten wir Sie dazu persönlich!

9. Gibt es an ihrer Musikschule die Möglichkeit Tanzkurse zu belegen?

Wir bieten Tanzschulunterricht für alle Standardtänze mit Tanzschulniveau an. Jeweils dienstags findet  der Unterricht an 8 Abenden für 55,-€ in unserem Musikschulsaal statt.
Beginn nach Absprache, wenn sich genügend Teilnehmer angemeldet haben.

10. Können die Kinder klassischen Ballettunterricht bekommen?

Wir bieten schon seit vielen Jahren qualifizierten Ballettunttericht an.
Immer montags können Ihre Kinder in unserem Musikschulsaal nach Alter und Können gestaffelt an den Ballettstunden teilnehmen.
Mehr dazu unter Infoflyer Tanzen